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EinkommensteuerKosten der Strafverteidigung: Das sagt der BFH zum Abzug als Werbungskosten
Abo-Inhalt20.05.20225863 Min. Lesedauer
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| Wer sich strafrechtlichen Ermittlungen oder gar einer Anklage gegenübersieht, hat nicht nur damit zu tun, seine Unschuld zu belegen. Er muss in dem Zusammenhang auch enorme finanzielle Aufwendungen tätigen. Hier stellt sich beinahe zwangsläufig die Frage, ob man den Fiskus an diesen Kosten beteiligen kann. Eine aktuelle BFH-Entscheidung zum Abzug von Kosten der Strafverteidigung gibt Anlass, auf das Thema etwas grundsätzlicher einzugehen. |
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AUSGABE: SSP 7/2022, S. 20 · ID: 48350633
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