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Juli 2022

EinkommensteuerDer Abzug von Unterhaltsleistungen an Ange-hörige: BMF setzt neue Akzente

Abo-Inhalt20.06.20225859 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

| Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können Sie bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG abziehen. Zwei neue Schreiben aus dem BMF haben dem Abzugsthema neuen Drive verliehen, eine Anhebung des Höchstbetrags im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ ist dagegen leider ausgeblieben. SSP zeigt, wie Sie Unterhaltsleistungen an Angehörige trotzdem steuerlich optimieren. |

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AUSGABE: SSP 7/2022, S. 15 · ID: 48345928

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