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EinkommensteuerRenovierung von Immobilien: Neue Steuerfallen bei Beauftragung einer ausländischen Baufirma

Abo-Inhalt15.08.20225683 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Wenn Sie gerade eine Immobilie renovieren lassen wollen, dürften Ihnen folgende Szenarien bekannt vorkommen: Sie bekommen gar keinen Handwerker, das Angebot ist (zu) teuer oder die Wartezeiten zu lang. Viele Vermieter überlegen deshalb, eine günstige ausländische Baufirma zu beauftragen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Aber Sie sollten die Rechnung nicht ohne das Finanzamt machen. Es lauern teure Steuerfallen, in die jüngst schon viele Vermieter getappt sind. SSP klärt deshalb auf. |

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AUSGABE: SSP 9/2022, S. 19 · ID: 48309673

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