Sept. 2022
Wohn-Riester
BFH: Unmittelbarkeit auch bei Wohn-Riester-Tilgungsvariante
30.08.2022
7811 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2022 abgeschlossen.
EinkommensteuerRenovierung von Immobilien: Neue Steuerfallen bei Beauftragung einer ausländischen Baufirma
Abo-Inhalt15.08.20225683 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Wenn Sie gerade eine Immobilie renovieren lassen wollen, dürften Ihnen folgende Szenarien bekannt vorkommen: Sie bekommen gar keinen Handwerker, das Angebot ist (zu) teuer oder die Wartezeiten zu lang. Viele Vermieter überlegen deshalb, eine günstige ausländische Baufirma zu beauftragen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Aber Sie sollten die Rechnung nicht ohne das Finanzamt machen. Es lauern teure Steuerfallen, in die jüngst schon viele Vermieter getappt sind. SSP klärt deshalb auf. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: SSP 9/2022, S. 19 · ID: 48309673
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion