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Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe DienstleistungenDie Steuerermäßigung nach § 35a EStG und die Besonderheiten bei Beteiligten einer WEG

Abo-Inhalt06.02.2023829 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Für in einem Haushalt erbrachte Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beanspruchen. In der Praxis gibt es dabei immer wieder Probleme, wenn es sich bei dem Objekt um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt. Zudem ist bei einer WEG auch die Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Leistungen nicht immer einfach. SSP geht daher vier ausgewählten WEG-Praxisproblemen auf den Grund. |

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AUSGABE: SSP 11/2023, S. 18 · ID: 48589301

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