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Scheidung und SteuernBFH: Die Rückabwicklung eines internen Versorgungsausgleichs hat keine steuerlichen Folgen

Abo-Inhalt11.01.20244 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

| Die Rückabwicklung des internen Versorgungsausgleichs bei einer Pensionszusage führt bei der ausgleichsberechtigten Person nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss. Das hat der BFH jüngst klargestellt und sich damit gegen die Sicht der Finanzverwaltung positioniert. |

ID: 49862199

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