Scheidung und SteuernBFH: Die Rückabwicklung eines internen Versorgungsausgleichs hat keine steuerlichen Folgen
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| Die Rückabwicklung des internen Versorgungsausgleichs bei einer Pensionszusage führt bei der ausgleichsberechtigten Person nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss. Das hat der BFH jüngst klargestellt und sich damit gegen die Sicht der Finanzverwaltung positioniert. |
ID: 49862199
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