Lohnsteuer
Vom Reiseveranstalter eingeräumter Rabatt ist bei Reisebüroangestellten kein Arbeitslohn
LGP
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15.03.2017
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Der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.