Werbungskosten
BFH: Umzug wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers ist nicht beruflich veranlasst
SSP
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17.04.2025
2 Min. Lesedauer
Umzugskosten sind abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine solche berufliche Veranlassung ist aber nicht gegeben, wenn Sie umziehen, um sich in der neuen Wohnung einen Home-Office-Platz einzurichten, und sich damit Ihre ...