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GemeinnützigkeitDie Inflationsausgleichsprämie im Verein: Wer sie wann und wie bekommen kann
Top-BeitragAbo-Inhalt30.12.202210699 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Aufschlag von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein. Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist Teil des „dritten Entlastungspakets“ des Bundes. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Die Prämie soll einen Anreiz für Unternehmen setzen, um Mitarbeitern die gestiegenen Preise abzufedern. Erfahren Sie, wann und wie die Inflationsausgleichsprämie auch im Verein gezahlt werden kann. |
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AUSGABE: VB 1/2023, S. 4 · ID: 48960242
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