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UmsatzsteuerKommunale Baukostenzuschüsse an Tierheim sind umsatzsteuerpflichtig

Abo-Inhalt29.12.202210688 Min. Lesedauer

| Kommunale Baukostenzuschüsse an ein Tierheim sind umsatzsteuerpflichtig, wenn sich das Tierheim im Gegenzug verpflichtet, die Fundtiere der Kommunen aufzunehmen und sie zu vergünstigten Kosten unterzubringen. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. |

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AUSGABE: VB 1/2023, S. 12 · ID: 48960154

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