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MitgliederversammlungVirtuelle Mitgliederversammlung soll gesetzlich geregelt werden
| Mittlerweile liegen zwei Gesetzesentwürfe vor, mit denen eine virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsgrundlage möglich werden soll. Zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Ergänzung des § 32 BGB hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU einen Änderungsantrag gestellt. Dieser erweitert die zulässigen technischen Verfahren und soll auch für die Einberufung per Minderheitenbegehren eine virtuelle Versammlung ermöglichen. |
Wichtig | Beide Anträge sehen aber nur hybride, keine rein virtuellen Versammlungen vor. Das hat der Rechtsausschuss des Bundestags moniert und für eine Regelung plädiert, die sowohl technikoffen ist als auch reine Onlineversammlungen ermöglicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist also noch nicht abgeschlossen. VB hält Sie auf dem Laufenden.
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AUSGABE: VB 1/2023, S. 1 · ID: 48959305