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ZweckbetriebeBezahlte Sportler: Vergütungsgrenze beträgt jetzt 520 Euro
Abo-Inhalt29.03.20233978 Min. Lesedauer
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BMF hat AEAO zum 01.01.2023 geändert
| Das BMF hat die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler angehoben und dazu den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 67a geändert. Der „Grenzbetrag“ liegt seit 01.01.2023 bei 520 Euro pro Monat. |
Hintergrund | Sportliche Veranstaltungen sind nach § 67a AO in zwei Fällen ein Zweckbetrieb: Die Einnahmen
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AUSGABE: VB 4/2023, S. 1 · ID: 49264218
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