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ZweckbetriebeBezahlte Sportler: Vergütungsgrenze beträgt jetzt 520 Euro

Abo-Inhalt29.03.20233978 Min. Lesedauer

| Das BMF hat die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler angehoben und dazu den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 67a geändert. Der „Grenzbetrag“ liegt seit 01.01.2023 bei 520 Euro pro Monat. |

Hintergrund | Sportliche Veranstaltungen sind nach § 67a AO in zwei Fällen ein Zweckbetrieb: Die Einnahmen

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AUSGABE: VB 4/2023, S. 1 · ID: 49264218

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