Apr. 2023
Zweckbetriebe
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29.03.2023
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ZweckbetriebeKonkurrentenklage bei Handelsbetrieben: BFH nennt Kriterien
Abo-Inhalt03.04.20233979 Min. Lesedauer
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Wettbewerbsrelevanz der Nichtbesteuerung muss dargelegt werden
| Ein gewerblicher Anbieter kann mit einer Konkurrentenklage vom Finanzamt verlangen, den Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Organisation als steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einzustufen, wenn ihm durch die Steuerbegünstigung Wettbewerbsnachteile entstehen. In der Regel ist das wegen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes der Fall. Welche Kriterien für Handelsbetriebe gelten, hat der BFH jetzt am Beispiel eines Vereins geklärt, der Hilfsmittel für Blinde vertrieb. |
Für die Zulässigkeit einer Konkurrentenklage muss der Wettbewerber demnach das Konkurrenzverhältnis und die Wettbewerbsrelevanz einer Nichtbesteuerung darlegen. Dafür muss er
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AUSGABE: VB 4/2023, S. 2 · ID: 49264273
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