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UmsatzsteuerBFH: Gebühren für „Vermittlung“ herrenloser Tiere aus dem Ausland fallen in Zweckbetrieb

Abo-Inhalt07.03.2024389 Min. Lesedauer

| Holt ein gemeinnütziger Tierschutzverein herrenlose Tiere aus dem Ausland nach Deutschland, und „vermittelt“ sie an neue Besitzer, fallen von den neuen Besitzern gezahlte Schutzgebühren in den Zweckbetrieb, wenn sich die Betätigung des Vereins von denen gewerblicher Unternehmen unterscheidet. Das hat der BFH klargestellt. |

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AUSGABE: VB 4/2024, S. 15 · ID: 49944538

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