Sept. 2024
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GemeinnützigkeitFinanzverwaltung erhöht Unschädlichkeitsgrenze für Mitgliedsbeiträge
Abo-Inhalt29.08.2024534 Min. Lesedauer
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| Aus dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit in § 52 Abs. 1 AO leitet die Finanzverwaltung eine Begrenzung der Höhe von Mitgliedsbeiträgen ab. Das BMF hat jetzt die Obergrenzen erhöht. |
Hohe Beiträge verstoßen gegen Förderung der Allgemeinheit
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AUSGABE: VB 9/2024, S. 14 · ID: 50141269
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