Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

UmsatzsteuerNeu aus dem BMF: So werden Liveübertragungen und Aufzeichnungen steuerlich behandelt

Abo-Inhalt01.08.2024238 Min. Lesedauer

| Auch gemeinnützige Organisationen bieten Veranstaltungen im Bereich Kunst- und Kultur, Bildung und Sport zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet an. Hier stellt sich die Frage, inwieweit Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen anwendbar sind. Das betrifft vor allem Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur sowie Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, bei denen ebenfalls eine Steuerbefreiung möglich ist. Die Antworten finden sich in einem aktuellen BMF-Schreiben, mit dem das BMF auch den UStAE entsprechend angepasst hat. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VB 8/2024, S. 11 · ID: 50109133

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte