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UmsatzsteuerKorrektur des Vorsteuerabzugs: OFD Baden-Württemberg klärt das „wann und wie“

Abo-Inhalt01.10.2025199 Min. Lesedauer

| Ein Verein kann die Vorsteuer nur aus solchen Lieferungen oder sonstigen Leistungen geltend machen, die er für steuerbare Umsätze verwendet. Ändert sich die Verwendung, muss er den Vorsteuerabzug korrigieren. Die OFD Baden-Württemberg hat sich jetzt mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt diese Korrektur erfolgen muss. Das ist relevant, weil bei der Korrektur des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG die Berichtigung während des Nutzungszeitraums erfolgt; bei einer anderen Berichtigung durch eine Änderung dagegen für das Jahr der Anschaffung. |

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AUSGABE: VB 10/2025, S. 15 · ID: 50570522

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