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GemeinnützigkeitSteueränderungsgesetz: Bundesregierung plant viele Änderungen für gemeinnützige Vereine
Abo-Inhalt01.10.2025181 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Dieser enthält auch eine Reihe von Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Weil die allesamt schon zum 01.01.2026 in Kraft treten sollen, macht Sie VB mit den Neuerungen jetzt schon vertraut. |
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht über die geplanten Änderungen
- 1. Anhebung der Umsatzfreigrenze
- 2. und 3. Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
- 4. Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung
- 5. Verzicht auf Sphärenzuordnung
- 6. E-Sport wird gemeinnützig
- 7. Betrieb von Photovoltaikanlagen ist unschädlich
- 8. Haftungserleichterungen im Ehrenamt
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AUSGABE: VB 10/2025, S. 3 · ID: 50563839
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