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SpendenrechtNachweis des Spendenabzugs an ausländische Organisationen nur noch über ZER
| Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich dazu geäußert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Spenden an ausländische Organisationen im Jahr 2025 als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind. |
Hintergrund | Bei Zuwendungen an ausländische Organisationen war nach der bis 2024 geltenden Rechtslage der Spender verpflichtet, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit der ausländischen Organisation im Rahmen seiner Steuererklärung nachzuweisen. Dazu musste er auf Verlangen des Finanzamts, geeignete Unterlagen einreichen. Ab 2025 liegt die Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen ausländischer Zuwendungsempfänger beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
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AUSGABE: VB 11/2025, S. 1 · ID: 50604310