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VereinsregisterSeit MoPeG attraktiver: Wann Vereine auf die Eintragung ins Vereinsregister verzichten können

Abo-Inhalt30.10.202578 Min. Lesedauer

| Der Verzicht auf die Rechtsfähigkeit – und damit der Eintragung ins Vereinsregister – wird von Vereinen gar nicht so selten in Erwägung gezogen. Gründe sind vorwiegend die Einsparung von Gebühren und der Wegfall des Aufwands für Anmeldungen zum Vereinsregister, vor allem bei Satzungsänderungen und Vorstandswahlen. Weil auch eine Rechtsänderung den nicht eingetragenen Verein attraktiver gemacht hat, klärt VB nachfolgend das Verfahren und die rechtlichen Folgen der Nichteintragung. |

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AUSGABE: VB 11/2025, S. 11 · ID: 50600785

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