Teilungsversteigerung eines Miteigentumsanteils
Stellung der übrigen Miteigentümer als Beteiligte
Der BGH hat bereits durch Beschluss vom 7.6.18 (VE 19, 11) entschieden: Bei der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die übrigen Miteigentümer als Beteiligte i. S. v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen, wenn das ...