Kosten und Gebühren
Gläubiger müssen Kosten nicht nach § 788 ZPO festsetzen lassen
Immer wieder verlangen Gerichte, bisher angefallene Vollstreckungskosten gemäß § 788 ZPO festsetzen zu lassen. Es sei nicht zulässig, aufgelaufene Kosten im Formular als bisherige Kosten anzugeben. Auch wenn das Gesetz eindeutig ist: Wie ...