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Gesetzliche UnfallversicherungVersicherungsschutz beim Betriebsausflug: Darauf müssen Unternehmen achten

Abo-Inhalt04.01.202424 Min. Lesedauer

| Ob Weihnachtsfeier, Fahrradtour oder Grillfest: Wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden zum Zweck des Teambuildings zu Betriebsausflügen oder Firmenfeiern einladen, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Das ist wichtig, denn ein Unfall passiert schnell und die Folgen können schwerwiegend sein. Deshalb ist es unentbehrlich, dass Unternehmen sicherstellen, dass alle Beschäftigten ausreichend versichert sind. Tatsächlich gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nämlich nicht immer. |

Damit Beschäftigte auf Betriebsveranstaltungen unfallversichert sind, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG hat diese zusammengefasst:

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AUSGABE: VK 1/2024, S. 4 · ID: 49534362

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