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WohngebäudeversicherungDas gilt zur Erstattung einer merkantilen Wertminderung bei Gebäuden

Abo-Inhalt04.01.2024203 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Die Regelung in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung, dass bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht auszugleichen ist, ersetzt werden, ist mehrdeutig. Sie erfasst nicht nur den technischen, sondern auch den merkantilen Minderwert. So entschied es das OLG Stuttgart. |

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AUSGABE: VK 1/2024, S. 5 · ID: 49850635

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