Mai 2024
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GebäudeversicherungGerichtsstand beim Rückgriffsanspruch des Gebäude-VR gegen den Haftpflicht-VR des Mieters
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BayObLG
| Der Gerichtsstand aus unerlaubter Handlung i. S. d. § 32 ZPO umfasst nicht eine Klage des Gebäude-VR gegen den Haftpflicht-VR des Mieters/Pächters des versicherten Gebäudes, mit der wegen stillschweigend erklärten Regressverzichts des Gebäude-VR zugunsten des Mieters/Pächters der direkte Rückgriffsanspruch des Gebäude-VR gemäß § 78 Abs. 2 S. 1 VVG analog gegen den Haftpflicht-VR des Mieters/Pächters geltend gemacht wird. So entschied es das BayObLG. |
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AUSGABE: VK 5/2024, S. 76 · ID: 50006215
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