Gebäudefeuerversicherung
Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung durch falsche Angaben des VN zur Brandursache
Der VR ist wegen arglistiger Täuschung durch den VN leistungsfrei, wenn die Angaben des VN zum Betrieb eines Industriestaubsaugers als Brandursache durch einen Sachverständigen widerlegt sind. So entschied es das OLG Naumburg.