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UnfallversicherungVerneinter Alkoholkonsum als Behauptung „ins Blaue hinein“
| Verneint der VN einer Unfallversicherung Fragen zum Alkoholkonsum des Versicherten, für den er Leistungen beansprucht, ohne sich vorher diesbezüglich zu erkundigen, so kann dies als Behauptung „ins Blaue hinein“ eine vorsätzlich Obliegenheitsverletzung sein. |
Hierauf wies das OLG Dresden im Fall eines VN hin, dessen Ehefrau in der Wohnung gestürzt war und sich dabei schwer verletzt hatte (15.4.24, 4 U 2022/23, Abruf-Nr. 242826). Im Krankenhaus wurde eine Blutalkoholkonzen-tration von 1,17 Promille festgestellt. Das OLG wies die Klage wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung des VN ab. Dieser habe die Fragen zum Alkoholkonsum am Unfalltag und zur Durchführung einer Blutprobe wahrheitswidrig verneint.
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AUSGABE: VK 8/2024, S. 127 · ID: 50092401