Aug. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2024 abgeschlossen.
Private KrankenversicherungVN kann vom VR keine zeitlich unbefristete Zusage für bestimmte Leistungen in der PKV verlangen
Abo-Inhalt16.07.2024304 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Es existiert keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage dafür, dass ein Versicherter von seinem privaten Krankenversicherer eine zeitlich unbefristete Leistungszusage für bestimmte physiotherapeutische und physikalische Maßnahmen – Krankengymnastik, Massage und Fango, manuelle Lymphdrainage – verlangen kann. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 8/2024, S. 138 · ID: 49866794
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion