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Private BerufsunfähigkeitsversicherungUnwirksame Klauseln über die Überschussbeteiligung des VN (Telematiktarif)

Abo-Inhalt14.10.20242755 Min. Lesedauer

| Der BGH hat entschieden, dass von einem VR in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klauseln über die Überschussbeteiligung in Zusammenhang mit sog. Telematiktarifen unwirksam sind. |

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AUSGABE: VK 11/2024, S. 189 · ID: 50187151

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