Sept. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2025 abgeschlossen.
KrankheitskostenversicherungBei Vergleich nach Verkehrsunfall müssen Obliegenheiten beachtet werden
Abo-Inhalt12.09.2025128 Min. Lesedauer 
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
entscheidung
LG Köln| Wird nach einem Verkehrsunfall ein Abfindungsvergleich geschlossen, muss darauf geachtet werden, dass die vom Kranken-VR des Betroffenen gezahlten oder zu zahlenden unfallbedingten Kosten von dem Vergleich ausgenommen werden müssen. Meist schreibt der VR dazu auch eine eigene konkrete Abfindungsklausel vor. Wird dies nicht beachtet, kann der VR ggf. weitere Zahlungen verweigern. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 9/2025, S. 154 · ID: 50533620
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion
