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betriebliche AltersversorgungLohnsteuerrichtlinien 2023 bringen Änderungen bei Vervielfältigungsregelung nach § 40b EStG

Abo-Inhalt26.01.20232089 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Die Vervielfältigungsregelung ist eine beliebte Möglichkeit für betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Durch die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2023 haben sich Änderungen zum 01.01.2023 ergeben. |

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AUSGABE: VVP 2/2023, S. 7 · ID: 49018196

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