Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2023 abgeschlossen.
VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z
| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung |
Krankenversicherung |
Voraussetzungen für wirksame Prämienanpassungen eines Krankenversicherers
|
Übernahme von Behandlungskosten aus Vertrauenshaftung In Ausnahmefällen kann der Versicherer in der privaten Krankenversicherung nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). Dabei sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters strenge Anforderungen hinsichtlich des Umstandsmoments bzw. bei der Würdigung der Interessenlage zu stellen. Im Ausgangspunkt ist eine vorbehaltlose Kostenerstattung über einen längeren Zeitraum grundsätzlich geeignet, beim VN das berechtigte Vertrauen darauf zu wecken, dass eine Erstattung auch in Zukunft erfolgen werde. Selbst dann ist ein Anspruch aus Vertrauensschutzgesichtspunkten aber nur unter weiteren besonderen Voraussetzungen zu bejahen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2023, Az. 12 U 194/22, Abruf-Nr. 233776). |
Lebensversicherung |
Treuwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts bei geringfügigem Belehrungsfehler Geringfügige Belehrungsfehler können einen Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a. F. begründen (BGH, Urteil vom 15.02.2023, Az. IV ZR 353/21, Abruf-Nr. 233810). |
„Wohnort“ in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des VN ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung und nicht bei Vertragsschluss an (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2023, Az. 7 U 66/21, Abruf-Nr. 234459). |
Login
AUSGABE: VVP 5/2023, S. 23 · ID: 49032882