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RentnerBeschäftigung von Rentnern: Das gilt es sozialversicherungsrechtlich zu beachten
Top-BeitragAbo-Inhalt12.05.20235661 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
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| Arbeiten über den Rentenbezug hinaus ist längst keine Seltenheit mehr. Aus Sicht der Unternehmen ein positiver Trend. Schließlich können diese so in Zeiten des Fachkräftemangels auf einen größeren Personalpool zurückgreifen. Doch ist es wirklich so einfach, Rentner zu beschäftigen, oder lauern womöglich sozialversicherungsrechtliche Stolperfallen? VVP erläutert, was Unternehmen sozialversicherungsrechtlich beachten müssen, wenn sie Rentner (weiter) beschäftigen möchten. |
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitgeber beurteilen Versicherungspflicht- bzw. -freiheit
- Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung
- Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze
- Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
- Exkurs: Hinzuverdienstgrenzen seit dem 01.01.2023
- Übersicht über sozialversicherungsrechtliche Regeln
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