Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2023 abgeschlossen.
VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z
| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung |
Berufsunfähigkeitsversicherung |
„Kündigung“ einer Berufsunfähigkeitsversicherung anlässlich einer Umdeckung und die Folgen Die anlässlich einer Umdeckung erklärte „Kündigung“ einer Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Wirksamwerden vom Zustandekommen des neuen Vertrags abhängig gemacht wurde, kann als Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags anzusehen sein, auf das der Versicherer durch Annahme der „Kündigung“ und des neuen Antrags eingegangen ist. Dies hat zur Folge, dass sein späterer Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit auch diese Aufhebungsvereinbarung erfasst und zur Wiederherstellung des früheren Versicherungsschutzes führt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2023, Az. 5 U 36/22, Abruf-Nr. 234853). |
Krankenversicherung |
Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung bei abgesenktem Schwellenwert § 8b Abs. 2 MB/KK 2009 ist dahingehend zu verstehen, dass bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen von einer Beitragsanpassung zwar abgesehen werden kann, eine solche aber – im Umkehrschluss – grundsätzlich möglich ist. Damit weicht die Klausel von dem zwingenden § 203 Abs. 2 VVG ab und ist unwirksam. Trotz Unwirksamkeit von § 8b Abs. 2 MB/KK 2009 bleiben die hiervon unabhängigen Bestimmungen in § 8b Abs. 1 betreffend die Absenkung des für Versicherungsleistungen geltenden Schwellenwerts auf fünf Prozent unberührt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2023, Az. 12 U 277/21, Abruf-Nr. 234952). |
Wirksamkeit der Beitragsanpassung eines Krankenversicherers Eine Klausel in den AGB eines Krankenversicherers, die diesem bei einer Abweichung der kalkulierten von den erforderlichen Versicherungsleistungen im Bereich zwischen fünf und zehn Prozent ein in das Ermessen gestelltes Anpassungsrecht einräumt, stellt keine unangemessene Benachteiligung des VN dar (OLG Dresden, Urteil vom 13.03.2023, Az. 4 U 2605/22, Abruf-Nr. 235108). |
Rücktritt bei unterlassener Anzeige einer zweiwöchigen Krankschreibung wegen psychischer Belastung durch Arbeit Wird der VN bei Antragstellung danach gefragt, ob er in den letzten zehn Jahren „wegen Erkrankungen oder Störung der Psyche (z. B. depressive Stimmungen, Angstzustände, Belastungsreaktionen, Essstörungen, Erschöpfungszustände) beraten, untersucht oder behandelt“ wurde und unterlässt er daraufhin die Angabe einer ärztlichen Behandlung, aus deren Anlass aufgrund seiner Beschwerdeschilderung eine zweiwöchige Krankschreibung wegen psychischer Belastung durch Arbeit (ICD Z 56G) erfolgte, liegt darin eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit, die den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen kann. Dass die vom Arzt gestellte Diagnose – möglicherweise – nicht zutraf oder ihr nach Meinung des die tatsächlichen Umstände kennenden VN kein „echter“ Krankheitswert zukam, ist hierfür nicht von Belang (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2022, Az. 5 U 8/22, Abruf-Nr. 235160). |
Lebensversicherung |
Schicksal der Bezugsberechtigung bei Kündigung des Versicherungsvertrags Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den VN stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall enthält, sondern diese Frage ist durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu entscheiden (BGH, Urteil vom 22.03.2023, Az. IV ZR 95/22, Abruf-Nr. 234846). |
Lebensversicherung im Policen-Modell: Anforderungen an Widerspruchsbelehrung Eine Widerspruchsbelehrung, nach der die Frist für den Widerspruch mit dem „Erhalt des Versicherungsscheins“ beginnen soll, ist fehlerhaft. Die spätere Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt jedoch gegen Treu und Glauben, da lediglich ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, sofern dem VN die Verbraucherinformation und die Versicherungsbedingungen tatsächlich mit dem Versicherungsschein übersandt wurden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.05.2023, Az. 12 U 208/22, Abruf-Nr. 235232). |
Login
AUSGABE: VVP 7/2023, S. 23 · ID: 49306773