Juli 2023
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Provisionsrückforderungen – Teil 1Sich mittels aktueller Rechtsprechung erfolgreich gegen Provisionsrückforderungen wehren
Top-BeitragAbo-Inhalt27.06.20235585 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen
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Hinweis an Redaktion
| Die Rückbelastung von Provisionen im Falle von Störungen der vermittelten Versicherungsverträge ist ein „Dauerbrenner“ des Versicherungsvertriebsrechts. Immer wieder werden auch Gerichte damit befasst, vor allem, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Vertreter beendet wurde und die andauernde Stornohaftung zu einem Minussaldo auf dem fortgeschriebenen Vertreterkonto führt. In einer Beitragsserie erfahren Sie, wie Sie sich mit Hilfe der aktuellen Rechtsprechung erfolgreich gegen Provisionsrückforderungen wehren. In Teil 1 dreht sich alles um die Nachbearbeitungspflicht. |
Inhaltsverzeichnis
- Provisionsrückbelastung nur in engen Grenzen zulässig
- Wann hat der Versicherer die Nichtausführung zu vertreten?
- Der Versicherer kann wählen
- Wann gilt die Pflicht zur Nachbearbeitung?
- Ausnahmen von der Pflicht zur Nachbearbeitung
- Rückzahlungsanspruch ohne Nachbearbeitung
- Nachbearbeitung bei geringen Prämien/Provisionen
- Sonderfall: Nachbearbeitung Haupt- und Untervertreter
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AUSGABE: VVP 7/2023, S. 7 · ID: 49437050
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