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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt12.07.2023731 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Nichtangabe von Lampenfieber unterhalb der Schwelle zur krankhaften Prüfungsangst

Fragt der Versicherer nach „Krankheiten oder Beschwerden“, muss ein bloßes Lampenfieber unterhalt der Schwelle zur krankhaften Prüfungsangst nicht angegeben werden, auch wenn es Anlass dafür war, einen Arzt aufzusuchen (OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2022, Az. 4 U 1215/22, Abruf-Nr. 235857).

Leidensbedingte Reduzierung der Berufstätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zunehmende Einschränkungen der Berufstätigkeit haben in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem erforderlichen Vergleich der aktuellen Berufsfähigkeit mit derjenigen in gesunden Tagen auch dann unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie nicht nachweislich ausschließlich leidensbedingt erfolgt sind (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.11.2022, Az. 7 U 113/20, Abruf-Nr. 236044).

Krankenversicherung

Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung bei abgesenktem Schwellenwert

Wirksam ist eine Regelung in allgemeinen Versicherungsbedingungen, die bei einer unterhalb von zehn Prozent liegenden Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen (abgesenkter Schwellenwert) lediglich eine Möglichkeit, nicht aber eine Verpflichtung des Versicherers zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Prämien vorsieht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2023, Az. 12 U 277/21, Abruf-Nr. 234952).

Darlegungslast bei Herabsetzung eines Risikozuschlags in der Krankenversicherung

Die primäre Darlegungslast und Beweislast für den Wegfall gefahrerhöhender Umstände, die einen individuellen Risikozuschlag begründen, trifft gemäß § 41 VVG den VN; im Weiteren kann den Versicherer eine sekundäre Darlegungslast treffen. Legt der VN einer Krankheitskostenversicherung durch die Vorlage von Laborbefunden und eine Stellungnahme des ihn behandelnden Arztes Umstände dar, die in Ansehung eines Risikozuschlags die Herabsetzung der Prämie gem. § 41 VVG indizieren, obliegt es dem Versicherer im Rahmen einer sekundären Darlegungslast näher vorzutragen, da dem VN, der außerhalb der versicherungsinternen Kalkulation der Risikozuschlagsherabsetzung steht, ein weitergehender Vortrag nicht möglich ist (LG München I, Endurteil vom 07.03.2023, Az. 12 S 12059/22, Abruf-Nr. 235316).

Lebensversicherung

Keine Pflicht eines EU-Versicherers zur Angabe einer Nicht-Zugehörigkeit zum deutschen Sicherungsfonds

Ein Lebensversicherer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum musste in der Verbraucherinformation gemäß Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i der Anlage Teil D zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG a. F). nicht angeben, dass er dem deutschen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung i. S. v. § 124 VAG a. F. nicht angehörte (BGH, Urteil vom 26.04.2023, Az. IV ZR 300/22, Abruf-Nr. 235650).

Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

Wird in einer Widerspruchsbelehrung zwar zutreffend auf die von Gesetzes wegen erforderliche Textform für den Widerspruch hingewiesen, an anderer Stelle des Versicherungsscheins aber für Willenserklärungen an die Konsortialführerin die Schriftform verlangt, fehlt es der Widerspruchsbelehrung an der gebotenen Klarheit. Die spätere Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt jedoch gegen Treu und Glauben, da lediglich ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2023, Az. 12 U 335/21, Abruf-Nr. 235328).

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AUSGABE: VVP 8/2023, S. 27 · ID: 49475381

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