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Rürup-RentePassive Phase der Altersteilzeit: In welcher Höhe sind Sonderzahlungen in eine Rürup-Rente möglich?

Abo-Inhalt05.12.20239 Min. Lesedauer

| Ein VVP-Leser fragt: Einer meiner Kunden befindet sich in der passiven Phase der Altersteilzeit. Er überlegt, eine hohe Einmalzahlung zugunsten einer Rürup-Rente vorzunehmen. Es fragt sich jedoch, welcher Höchstbetrag gilt und welche Aufwendungen in den Höchstbetrag einbezogen werden. |

Antwort | Auch Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit können mit einer Sonderzahlung an die DRV Bund oder einer Einmalzahlung zugunsten einer Rürup-Rente von dem Steuersparmodell profitieren. Der sich für den unbeschränkten Sonderausgabenabzug ergebende Höchstbetrag resultiert aus § 10 Abs. 3 S. 1 und 2 EStG; für 2024 beträgt er 27.268 Euro (24,7 Prozent x 110.400 Euro) bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten 54.536 Euro (2023: 26.528 Euro; bei zusammen veranlagten Ehegatten 53.056 Euro). In diesem Höchstbetrag werden alle Aufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG einbezogen. Dazu gehören insbesondere Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (inkl. steuerfreier Arbeitgeberanteile), landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Buchstabe a), Beiträge zu einer privaten Rürup-Rente (Buchstabe b Doppelbuchstabe aa) sowie Beiträge zu besonderen Berufsunfähigkeitsversicherungen (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb).

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AUSGABE: VVP 3/2024, S. 3 · ID: 49794717

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