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MaklerwechselUrsprungsmakler hat Anspruch auf Auskunft und Belege gegenüber Versicherern und Kunden

Abo-Inhalt07.02.2024940 Min. Lesedauer

| In der Praxis kommt es vor, dass der Kunde einen weiteren Makler beauftragt, ohne zuvor den Maklervertrag mit dem Ursprungsmakler gekündigt bzw. die Maklervollmacht widerrufen zu haben. Für den Ursprungsmakler steht seine weitere Courtage auf dem Spiel. Auch Schadenersatzansprüche gegen den Kunden stehen im Raum. Da ist es verständlich, dass der Ursprungsmakler vom Versicherer bzw. Kunden Auskunft über bzw. Nachweise für den Maklerwechsel verlangt. VVP erläutert, welche Rechte der Ursprungsmakler gegenüber Versicherern und Kunden hat. |

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AUSGABE: VVP 3/2024, S. 7 · ID: 49880065

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