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WohngebäudeversicherungAhrtalflut: Gebäudeversicherer muss die Anmietung eines Wohnmobils bezahlen

Abo-Inhalt08.04.2024566 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

| Auch die Anmietung eines Wohnmobils kann eine Unterbringung sein, die der in einem Hotel ähnelt. Das hat das OLG Köln klargestellt und eine Wohngebäudeversicherung zur Zahlung von Wohnmobilkosten in Höhe von 86.400 Euro verurteilt. |

Um diesen Ahrtal-Flut-Fall ging es vor dem OLG Köln

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AUSGABE: VVP 5/2024, S. 22 · ID: 49962742

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