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GesetzesänderungenGruppenunfallversicherung: Höchstbetrag bei der Pauschalversteuerung fällt rückwirkend weg

Abo-Inhalt04.04.2024556 Min. Lesedauer

| Bei der Gruppenunfallversicherung fällt der Höchstbetrag bei der Pauschalversteuerung rückwirkend zum 01.01.2024 aufgrund des Wachtumschancengesetzes weg. Was ab sofort gilt, zeigt VVP. |

Beitragszahlung zur Gruppenunfallversicherung ist Arbeitslohn

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AUSGABE: VVP 5/2024, S. 15 · ID: 49984460

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