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Betriebliche AltersversorgungAlt- und Neuverträge einer Direktversicherung: Die steuerlichen sowie beitragsrechtlichen Folgen

Top-BeitragAbo-Inhalt14.08.2024680 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, B & W Deloitte GmbH, München

| Die Direktversicherung wurde ab 2005 in die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Förderung im Jahr 2018 weiter gestärkt. Da es aber nach wie vor die Förderung nach § 40b EStG alter Fassung (a. F.) für zuvor erteilte Direktversicherungszusagen gibt, auch wenn die Fälle im Zeitablauf abnehmen, tauchen in der Praxis stets Fragen auf, wie die Leistungen aus einer Direktversicherung steuerlich und beitragsrechtlich zu behandeln sind. VVP nimmt das zum Anlass, Sie über die unterschiedlichen Regeln kompakt zu informieren. |

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AUSGABE: VVP 12/2024, S. 18 · ID: 50115796

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