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BetriebsausgabenGeschenk auf Konto „Werbeaufwand“ gebucht – Betriebsausgabe?

Abo-Inhalt10.10.20242905 Min. Lesedauer

| Ein VVP-Leser fragt: Ich habe Werbegeschenke wie Wein auf dem Konto „Werbeaufwand“ gebucht und dort auch den Empfänger benannt. Nun moniert die Betriebsprüferin, dass diese auf dem Konto „Geschenke“ hätten gebucht werden müssen und versagt den Betriebsausgabenabzug. Zu Recht? |

Antwort | Ja, die Prüferin hat Recht. Geschenke an Geschäftspartner und Kunden sind fortlaufend, zeitnah, einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 7 EStG). In der Praxis erfolgt das, indem für die Aufwendungen ein extra Buchungskonto „Geschenke“ genutzt wird. Denn ohne gesonderte Aufzeichnung oder wenn auf dem Buchungskonto zusätzlich Aufwendungen aufgezeichnet wurden, die nicht unter die Abzugsbeschränkung für Geschenke fallen, entfällt der Betriebsausgabenabzug für die nicht gesonderten bzw. die auf einem Mischkonto erfassten Geschenke. Da in Ihrem Fall für die Werbegeschenke ein Mischkonto verwendet wurde – auf dem Konto Werbeaufwand wurden sowohl die Geschenke als auch normale Werbeaufwendungen erfasst – hat die Prüferin Recht. Der Betriebsausgabenabzug für die Geschenke (Wein) ist nicht möglich.

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AUSGABE: VVP 12/2024, S. 1 · ID: 50194344

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