Kommunikation mit dem FinanzamtE-Bilanz: Dem Finanzamt sind künftig Berichte und Verzeichnisse elektronisch zu übermitteln
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Hinweis an Redaktion
| Ermitteln Sie in Ihrem Vermittlerbetrieb Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 oder § 5a EStG per Bilanz, müssen Sie deren Inhalt sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese Übermittlungspflicht hat der Gesetzgeber nun ausgeweitet: Zu übermitteln sind künftig u. a. auch der Kontennachweis und das Anlageverzeichnis. |
E-Bilanz umfasst derzeit keine Verzeichnisse und Berichte
ID: 50253673
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