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TermingeschäfteVerlustverrechnungsbeschränkung: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Abo-Inhalt14.11.20242762 Min. Lesedauer 
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Ernstliche Zweifel an der Verfassungs-mäßigkeit
| Das FG Münster hat im Rahmen eines AdV-Verfahrens entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 bestehen. Das FG hat die Beschwerde zum BFH zugelassen, sie wurde aber (bislang) nicht eingelegt (FG Münster, Beschluss vom 13.06.2024, Az. 6 V 252/24 E, Abruf-Nr. 242835). |
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AUSGABE: VVP 12/2024, S. 2 · ID: 50187359
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