GesetzesänderungenRückwirkende Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2024 – das bedeutet es für die Entgeltabrechnung
Top-Beitrag Abo-Inhalt 04.12.2024 1 Min. Lesedauer
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„Dezemberlösung“sorgt für Entlastung
| Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Abruf-Nr. 242877) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2024 der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Für die Entgeltabrechnung heißt das: |
ID: 50257295
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