Einkommensteuer/SchadenregulierungPrivates Wirtschaftsgut wird zerstört: In diesen Fällen ist ein Werbungskostenabzug zulässig
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| Es ist steuerlicher Alltag, dass (auch) private Wirtschaftsgüter eingesetzt werden, um Einkünfte zu erzielen, sei es der private Pkw, der für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird, oder das Einfamilienhaus samt Inventar, das vermietet wird. Doch wie lassen sich für diese Wirtschaftsgüter Werbungskosten absetzen, wenn sie beschädigt oder zerstört werden, z. B. durch einen Autounfall auf der Fahrt zur Arbeit oder durch einen Brand am vermieteten Einfamilienhaus? Und wie wird die Versicherungsleistung steuerlich berücksichtigt, die den Schaden ganz oder teilweise ersetzt? VVP klärt auf. |
ID: 50274334
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