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VerdienstausfallentschädigungBVerwG: Selbstständiger erhält keine Verdienstausfallentschädigung bei Quarantäne wegen Corona-Infektion

Abo-Inhalt24.10.2025143 Min. Lesedauer

| Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit Covid-19 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene Covid-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung aber möglich gewesen wäre. Dies hat das BVerwG im Fall eines Selbstständigen entschieden. |

Nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG erhält eine Entschädigung u. a. nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, eine Absonderung hätte vermeiden können. Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert (BVerwG, Urteil vom 09.10.2025, Az. 3 C 5.24, Abruf-Nr. 250794).

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