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BetriebsausgabenNeues vom BMF zur Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Leseprobe08.12.20258 Min. Lesedauer

Das BMF hat ausführlich zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben Stellung genommen. Dabei hat es seine bisherigen Regelungen ergänzt.

Weiterführende Hinweise
  • BMF, Schreiben vom 19.11.2025, Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033, Abruf-Nr. 251416
  • Mehr dazu in VVP 1/2026.

ID: 50648023

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