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Freiberufler und GewerbetreibendeInformationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

21.10.20241 Min. Lesedauer

| Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Das hat das BZSt am 12.8.2024 mitgeteilt. |

Hintergrund: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Auf diese Punkte geht das BZSt näher ein:

    • Aufbau und Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer,
    • Abgrenzung zur Steuernummer, Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie zur bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer,
    • Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer,
    • Informationen zum Datenschutz.

Quelle | BZSt, Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, abrufbar unter www.bzst.de/widnr

AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203638

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