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März 2025

Geldwerter VorteilArbeitgeberleistungen: Bewertung von unentgeltlichen und verbilligten Flügen

18.02.20251 Min. Lesedauer

| Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025. |

Der Wert der Flüge kann grundsätzlich gemäß Einkommensteuergesetzes (hier: § 8 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG) mit einem Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro im Kalenderjahr ermittelt werden.

Beachten Sie | In den Fällen der Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG können die Flüge mit Durchschnittswerten angesetzt werden. Dabei kommt es u. a. auf die Flugkilometer an und darauf, ob Beschränkungen im Reservierungsstatus bestehen.

Quelle | Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2024, Abruf-Nr. 245713 unter www.iww.de

AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320673

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